Mietzinsbeiträge in den Liegenschaften der Stiftung Habitat

Die Stiftung Habitat setzt sich als gemeinnützige Wohnbauträgerin in Basel für bezahlbares Wohnen in einem lebenswerten, vielfältigen Umfeld ein. Finanziell schwächere Mieterinnen und Mieter können von der Stiftung mit Beiträgen an die Miete unterstützt werden. Bei der Festlegung von Mietzinsbeiträgen berücksichtigen wir die individuellen Einkommens- und Lebenssituationen unserer Mietparteien. In einigen unserer Liegenschaften mit günstigen, deutlich unter dem quartiersüblichen Niveau liegenden Mietzinsen gewähren wir keine Mietzinsbeiträge.

 

Ein Mietzinsbeitrag ist nur möglich, wenn die Bruttomiete mehr als 30 % des Reineinkommens aller im Haushalt lebenden Personen beträgt. Zudem muss die für die Wohnung geforderte Mindestbelegung an Personen erfüllt sein.

 

Bitte beachten Sie bei Interesse an einem Mietzinsbeitrag die folgenden Voraussetzungen und Regelungen:

 

Voraussetzungen

Sie wohnen in einer Liegenschaft der Stiftung Habitat, in der Mietzinsbeiträge vorgesehen sind.

Sie halten die für die Wohnung festgelegte Mindestbelegung ein.

Die Bruttomiete (Nettomietzins und Nebenkosten) beträgt 30 % oder mehr des Reineinkommens aller im Haushalt lebenden Personen. Um das zu prüfen, benötigen wir Ihre letzte Steuerveranlagung (definitives Veranlagungsprotokoll).
Oder: Sie beziehen Sozialhilfe. Mit einer aktuellen Bestätigung des Sozialamtes können Sie einen Mietzinsbeitrag beantragen.

Oder: Sie beziehen Ergänzungsleistung oder sind anspruchsberechtigt. Mit dem aktuellen Berechnungsblatt der Ergänzungsleistung vom Amt für Sozialbeiträge können Sie einen Mietzinsbeitrag beantragen.
Oder: Sie sind in Ausbildung. Mit einer aktuellen Ausbildungsbestätigung können Sie einen Mietzinsbeitrag beantragen.
 

Regelungen

  • Beiträge können frühestens ab dem Folgemonat des Eintreffens Ihres Antrags für Mietzinsbeiträge und aller dafür geforderten Unterlagen gewährt werden.
  • Falls im Verlauf des Mietverhältnisses eine Unterbelegung der Wohnung auftritt, erlischt die Beitragsberechtigung.
  • Anpassungen des Nettomietzinses werden mit dem Mietzinsbeitrag verrechnet.
  • Als Reineinkommen gilt die Position 739 der baselstädtischen Steuerveranlagung.
  • Bei Kindern und Jugendlichen im Haushalt werden die kantonalen Kinder- und Ausbildungsabzüge vom Reineinkommen abgezogen.
  • Für den Entscheid auf Mietzinsbeitrag wird auch die individuelle Vermögenssituation berücksichtigt.
  • Untermiete ist bei Erhalt eines Mietzinsbeitrags nicht erlaubt. Der Anspruch auf Mietzinsbeiträge erlischt, sobald eine Untermiete eingegangen wird, rückwirkend auf den Beginn eines Untermietverhältnisses.
  • Zu Unrecht bezogene Mietzinsbeiträge müssen wieder zurückerstattet werden.
  • Über die einzelnen Mietverhältnisse mit Mietzinsbeitrag wird Stillschweigen vereinbart.
  • Bei Haushalten in ausserordentlichen Situationen können individuelle Lösungen gefunden werden.
     

Jährliche Überprüfung

Ihre Berechtigung für einen Mietzinsbeitrag wird jährlich überprüft. Dazu benötigen wir von Ihnen im September die notwendigen Unterlagen wie Steuer-Veranlagungsprotokoll des Vorjahres, Sozialhilfe- oder Ausbildungsbestätigungen. Ohne diese pünktlich eingereichten Unterlagen werden die Mietzinsbeiträge gestoppt.