Rundum zufrieden in Lysbüchel Süd:
Günstig wohnen und auf nichts verzichten an der Weinlagerstrasse 33


Eine faire Auswahl der Mieterinnen und Mieter und vergünstigte Mietzinsen

 

Das Neubauprojekt Weinlagerstrasse 33 schafft günstigen und attraktiven Wohnraum und es können zusätzlich Mietzinsbeiträge an die Miete beantragt werden.

Bewerbungsablauf und Termine

So können Sie die Wohnungen besichtigen und sich bewerben:

 

  1. Sie schicken das Onlineformular ab und erhalten von uns eine Eingangsbestätigung.
  2. Am Samstag, 24. August 2024 von 10 bis 13 Uhr und am Montag, 2. September 2024 von 16 bis 20 Uhr finden freie Besichtigungen einer Musterwohnung statt. Zugang über Lothringerstrasse 169.
  3. Am Sonntag, 8. September 2024 läuft die Bewerbungsfrist ab.
  4. Mitte August bis Ende September prüfen wir die Unterlagen und treffen eine Vorauswahl der in Frage kommenden Mieterinnen und Mieter.
  5. Mitte September bis Mitte Oktober können Sie die von Ihnen gewünschte Wohnung besichtigen. Genaue Terminangaben folgen.
  6. Mit der definitiven Zusage unsererseits dürfen die ausgewählten Interessentinnen und Interessenten bis Ende Oktober 2024 rechnen.
  7. Die Unterzeichnung der Mietverträge findet im November 2024 statt.
  8. Mietvertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. April 2025. Verschiebt sich der Mietantritt, werden wir dies rechtzeitig mitteilen.

Bitte beachten:

Die Erstvermietung der Wohnungen erfolgt ab Plan. Sämtliche Angaben in den Beschreibungen sind ohne Gewähr. Es können daraus keine Ansprüche hergeleitet und geltend gemacht werden.

Mindestbelegung und Mietzinsbeiträge

Mindestbelegung: Was bedeutet das?
Grundsätzlich gilt für die Wohnungen mit 3.5 oder mehr Zimmern eine Mindestbelegung. Das heisst, je grösser die Wohnung, desto höher die Anzahl Personen, die darin wohnen.

 

3.5 Zimmer: mindestens 2 Personen
4.5 Zimmer: mindestens 3 Personen
5.5 Zimmer: mindestens 4 Personen
6.5 Zimmer: mindestens 5 Personen
7.5 Zimmer: mindestens 6 Personen

 

 

Mietzinsbeiträge: Was ist damit gemeint?
Abhängig von Ihrer Lebenssituation und je nach Einkommen und Vermögen können Sie Mietzinsbeiträge beantragen. Ein Mietzinsbeitrag ist ein Zuschuss auf den monatlichen Mietpreis. Diese Vergünstigung kann dann gewährt werden, wenn Sie Unterstützungsbeiträge von der Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, Sie in Ausbildung sind oder wenn die Bruttomiete – d.h. Mietzins plus Nebenkosten – mehr als 30 Prozent des Reineinkommens aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen beträgt. Beantragen können Sie den Mietzinsbeitrag mit einem Vermerk auf dem Anmeldeformular. Wenn Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen oder in Ausbildung sind, können wir Ihnen in der Regel den maximalen Mietzinsbeitrag gewähren.

 

Wie die möglichen Mietzinsbeiträge abhängig vom Reineinkommen für die von Ihnen gewünschte Wohnung gegliedert sind, erfahren Sie, wenn Sie unter «Wohnungen» auf Ihre Wunschwohnung klicken.

 

Mehr Informationen finden Sie unter Mietzinsbeiträge.