Mindestbelegung: Was bedeutet das?
Grundsätzlich gilt für die Wohnungen mit 3.5 oder mehr Zimmern eine Mindestbelegung. Das heisst, je grösser die Wohnung, desto höher die Anzahl Personen, die darin wohnen.
3.5 Zimmer: mindestens 2 Personen
4.5 Zimmer: mindestens 3 Personen
5.5 Zimmer: mindestens 4 Personen
6.5 Zimmer: mindestens 5 Personen
7.5 Zimmer: mindestens 6 Personen
Mietzinsbeiträge: Was ist damit gemeint?
Abhängig von Ihrer Lebenssituation und je nach Einkommen und Vermögen können Sie Mietzinsbeiträge beantragen. Ein Mietzinsbeitrag ist ein Zuschuss auf den monatlichen Mietpreis. Diese Vergünstigung kann dann gewährt werden, wenn Sie Unterstützungsbeiträge von der Sozialhilfe oder Ergänzungsleistung beziehen, Sie in Ausbildung sind oder wenn die Bruttomiete – d.h. Mietzins plus Nebenkosten – mehr als 30 Prozent des Reineinkommens aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen beträgt. Beantragen können Sie den Mietzinsbeitrag mit einem Vermerk auf dem Anmeldeformular. Wenn Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistung beziehen oder in Ausbildung sind, können wir Ihnen in der Regel den maximalen Mietzinsbeitrag gewähren. Wie die möglichen Mietzinsbeiträge abhängig vom Reineinkommen für die von Ihnen gewünschte Wohnung gegliedert sind, erfahren Sie, wenn Sie unter «Wählen» auf Ihre Wunschwohnung klicken.
Mehr Informationen finden Sie unter Mietzinsbeiträge.